| 3 % Rabatt |
| auf alle nicht apothekenpflichtigen Waren. |
| Jahresaufstellung |
| für Ihre Krankenkasse und das Finanzamt. Sie erhalten von uns kostenlos eine Jahresaufstellung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse und das Finanzamt. Sie benötigen so keine Einzelbelege und kein Quittungsheft mehr. |
| Wir wissen stets, |
| ob Sie Rezeptanteile bezahlen müssen. Bei uns brauchen Sie Ihren Befreiungsbescheid nur einmal vorzulegen. Wir speichern die Befreiungsdauer und wissen bei jedem Besuch, dass Sie befreit sind. |
| Information |
| zu Ihren Arzneimitteln. Wenn Sie es wünschen, können wir kontrollieren, ob sich Ihr aktuelles Medikament mit Präparaten verträgt, die Sie bereits vor Wochen bei uns gekauft haben. Wir wissen z.B. auch, welches Hustenmittel Ihnen im letzten Winter geholfen hat oder welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenschutzmittel hatte. |